Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Catapult Content GmbH
Kirchengasse 6, 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Vincent Kirsch & Julius Burger
Stand: 13.09.2026
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse zwischen der Catapult Content GmbH (nachfolgend „Catapult Content“ oder „Anbieter“) und dem Auftraggeber – sowohl bei bestehender als auch bei zukünftiger Geschäftsverbindung. Mit der Annahme des Angebots gemäß § 2 bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Individuelle Angebote von Catapult Content gehen diesen AGB im Zweifel vor. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nur wirksam, wenn sie in Textform durch Catapult Content bestätigt wurden.
Der Auftraggeber versichert, kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein. Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Catapult Content erbringt Umsetzungsleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Social Media Management, Content-Produktion, bezahlte Werbemaßnahmen sowie Recruiting-Kampagnen. Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird grundsätzlich nicht geschuldet, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine Garantie gemäß § 5 dieser AGB vereinbart ist.
(2) Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Unterzeichnung des Angebots, z. B. via DocuSign,
b) ausdrückliche Bestätigung in Textform, z. B. per E-Mail, oder
c) konkludentes Verhalten, insbesondere die Übersendung von Zugängen, Materialien oder Briefings, die Terminvereinbarung für ein Kick-off-Meeting oder die aktive Anforderung von Leistungen.
(3) Der Anbieter ist an das Angebot für die darin genannte Bindungsfrist gebunden; fehlt eine solche, beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Zugang.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Grundsatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Catapult Content alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung des Auftraggebers ist eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und – soweit vereinbart – für das Aufrechterhalten einer Leistungsgarantie gemäß § 5.
(2) Drehtage und Aufnahmen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass vereinbarte Dreh- oder Aufnahmetermine eingehalten werden. Eine Absage oder Verschiebung muss spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Termin in Textform mitgeteilt werden. Bei kurzfristiger Absage, weniger als 5 Werktage, kann Catapult Content den entstandenen Aufwand pauschal mit 250 € netto in Rechnung stellen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Entstehen durch wiederholte Verschiebungen, mehr als zweimal innerhalb von 60 Tagen, Verzögerungen, gehen diese nicht zulasten von Catapult Content. Wiederholte Verschiebungen im Sinne dieses Absatzes führen zudem zum Erlöschen sämtlicher Garantieansprüche gemäß § 5, soweit eine Garantie im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.
(3) Materialbereitstellung
Angeforderte Materialien, zum Beispiel Texte, Bilder, Produkte, Zugangsdaten oder Briefings, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung bereitzustellen. Verzögert sich die Materiallieferung, verschieben sich damit verbundene Leistungsfristen entsprechend. Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Freigaben
Feedback auf vorgelegte Entwürfe, Videos oder Kampagnen ist innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben und abgenommen. Bei zeitkritischen Inhalten ist eine sofortige Freigabe erforderlich; wird diese nicht erteilt, gilt der Inhalt ebenfalls als abgenommen. Catapult Content weist den Auftraggeber bei Vorlage der jeweiligen Inhalte auf diese Frist und die Rechtsfolge des Fristablaufs hin.
(5) Zugänge und Plattformverwaltung
Der Auftraggeber gewährleistet für die gesamte Vertragslaufzeit gültige Admin-Zugänge zu allen vereinbarten Plattformen, zum Beispiel Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, Google Ads oder Meta Business Manager. Verlust oder Entzug von Zugängen durch den Auftraggeber oder Dritte gehen nicht zulasten von Catapult Content.
(6) Check-in Meetings
Regelmäßige Check-in Meetings finden statt, wenn und soweit der Auftraggeber diese aktiv bei Catapult Content einfordert. Eine automatische, unaufgeforderte Terminierung durch Catapult Content erfolgt nicht. Kommt ein eingefordertes Check-in Meeting zustande und fehlt der Auftraggeber mehr als zweimal in Folge ohne vorherige Absage, kann Catapult Content dies als mangelnde Mitwirkung werten.
(7) Korrektheit der bereitgestellten Inhalte
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte, Aussagen, Produktinformationen und Abbildungen. Catapult Content prüft bereitgestellte Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit.
§ 4 Content-Produktion und Social Media Management
(1) Catapult Content erstellt im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs individuellen Social-Media-Content, zum Beispiel Kurzvideos, Grafiken, Texte, Stories oder Foto-Assets. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Freigabe und Abnahme
Entwürfe werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, gilt der Content als freigegeben; Catapult Content weist den Auftraggeber bei Vorlage auf diese Frist und Rechtsfolge hin. Eine nachträgliche Änderung nach Abnahme oder Veröffentlichung ist gesondert vergütungspflichtig.
(3) Vergütung unabhängig von Veröffentlichung
Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob der bereitgestellte Content tatsächlich veröffentlicht wird, sofern dieser fristgerecht und in vertragsgemäßer Qualität bereitgestellt wurde.
(4) Dritte und Subunternehmer
Catapult Content kann zur Leistungserfüllung qualifizierte Dritte oder freie Mitarbeiter einsetzen. Eine persönliche Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter wird nicht geschuldet.
§ 5 Leistungsgarantien
(1) Eine Garantie im Sinne dieses Paragraphen gilt ausschließlich dann, wenn sie im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Garantieanspruch; Catapult Content schuldet in diesem Fall lediglich die vereinbarte Leistung, keinen bestimmten Erfolg (§ 2 Abs. 1).
(2) Catapult Content garantiert, sofern und soweit im Angebot vereinbart, innerhalb der dort genannten Erstlaufzeit die im Angebot festgelegte Anzahl erfolgreicher Einstellungen. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, beträgt diese Anzahl eine Einstellung.
Wird während der Erstlaufzeit oder einer etwaigen Karenzzeit eine Person auf die von der Kampagne betroffene Position eingestellt, ohne dass diese Person über eine von Catapult Content generierte Bewerbung den Erstkontakt hergestellt hat – insbesondere bei direkter Bewerbung beim Auftraggeber –, gilt diese Einstellung dennoch als im Sinne dieser Garantie erfolgt.
Der Auftraggeber kann dies widerlegen, indem er nachweist, dass die Einstellung nachweislich auf einer von der Kampagne unabhängigen Quelle beruht, zum Beispiel einer bestehenden Empfehlung oder eigenen Bestandsakquise außerhalb der Kampagne.
(3) Wird innerhalb der Erstlaufzeit die garantierte Anzahl an Einstellungen nicht vollständig erreicht, setzt Catapult Content die Suche für einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten fort (Karenzzeit), ohne dass dem Auftraggeber hierfür zusätzliche Servicekosten entstehen. Das Werbebudget für die Karenzzeit stellt der Auftraggeber gemäß § 8 Abs. 5 bereit.
(4) Wird auch innerhalb der Karenzzeit die garantierte Anzahl an Einstellungen nicht vollständig erreicht und wurden die Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 5 erfüllt, erhält der Auftraggeber 100 % der gezahlten Agenturkosten zurück.
Maßgeblich ist ausschließlich, ob die garantierte Anzahl an Einstellungen vollständig erreicht wurde; auf den Grad der Zielerreichung kommt es nicht an. Agenturkosten im Sinne dieser Garantie sind der vereinbarte Festpreis abzüglich der Werbebudget-Pauschale gemäß § 8 Abs. 4.
Die Rückerstattung erfolgt entsprechend der ursprünglich vereinbarten Zahlungsweise: bei Einmalzahlung als Gesamtbetrag binnen 3 Wochen nach Ablauf der Karenzzeit; bei Ratenzahlung in monatlichen Raten über einen Zeitraum von 3 Monaten.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit § 21 nicht etwas anderes bestimmt.
(5) Der Anspruch gemäß Abs. 4 ist binnen 14 Tagen nach Ablauf der Karenzzeit gegenüber Catapult Content geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.
(6) Sollte eine über Catapult Content erfolgreich eingestellte Person nicht mindestens 6 Monate im Unternehmen des Auftraggebers verbleiben, verpflichtet sich Catapult Content, sofern und soweit eine Nachbesetzungsgarantie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde, für die Dauer von 6 Monaten kostenfrei weiterzuarbeiten, bis erneut eine erfolgreiche Einstellung zustande gekommen ist.
Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Nachbesetzung. Das Werbebudget für den Nachbesetzungszeitraum stellt der Auftraggeber gemäß § 8 Abs. 5 bereit.
(7) Die Ansprüche gemäß Abs. 2–6 erlöschen vollständig und ersatzlos, wenn:
a) das Mindestwerbebudget gemäß § 8 Abs. 5 in der Karenz- oder Nachbesetzungszeit im monatlichen Durchschnitt unterschritten wird – unabhängig davon, aus welchem Grund;
b) eine der allgemeinen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 nicht erfüllt wird;
c) der Auftraggeber sich mit einer Vergütungsrate in Verzug befindet.
Die laufende Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
(8) Für die Reichweiten- und Lead-Garantie gemäß Abs. 9–13 gilt: Die Garantie begründet, sofern und soweit im Angebot vereinbart, keine Erfolgspflicht im werkvertraglichen Sinne, sondern eine Fortführungsverpflichtung.
Catapult Content verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber fortzuführen, bis der garantierte Zielwert, Reichweite oder Leads, erreicht ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Diese Regelung betrifft ausschließlich die Reichweiten- und Lead-Garantie; die Rückerstattungsansprüche gemäß Abs. 2–7 (Einstellungs- und Nachbesetzungsgarantie) und Abs. 16–24 (Abschlussgarantie) bleiben hiervon unberührt und folgen ihrer jeweils eigenen Regelung.
(9) Als „Reichweite“ gilt die Gesamtanzahl der Impressionen auf allen vertraglich vereinbarten Social-Media-Plattformen im garantierten Zeitraum. Impressionen umfassen sowohl organische als auch durch Werbemaßnahmen erzielte Ausspielungen. Eine Beschränkung auf organische Reichweite besteht nicht, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(10) Wird eine Reichweitengarantie vereinbart und ist die organische Reichweite zur Erreichung des Zielwerts nicht ausreichend, ist Catapult Content berechtigt, nach eigenem Ermessen bezahlte Werbemaßnahmen zu schalten.
Das hierfür erforderliche Werbebudget kann vom Auftraggeber oder von Catapult Content getragen werden; in beiden Fällen werden die damit erzielten Impressionen vollständig auf den garantierten Zielwert angerechnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Anteil organischer Reichweite.
(11) Als „Lead“ gilt jede Person, die sich infolge einer von Catapult Content betreuten Kampagne aktiv gemeldet hat – entweder durch Eintragung in eine vertraglich vereinbarte Landingpage oder durch direkte Kontaktaufnahme über einen kampagnenbezogenen Kanal, zum Beispiel Anfrageformular oder Direktnachricht.
Maßgeblich ist ausschließlich die aktive Handlung der Person infolge der Kampagne; eine weitergehende Qualifizierung durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil der Garantie. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, beträgt das garantierte Ziel 10 qualifizierte Anfragen innerhalb von 3 Monaten ab Kampagnenstart.
(12) Die Lead-Garantie gilt nur, wenn der Auftraggeber während der gesamten Garantielaufzeit ein Werbebudget von mindestens 1.500 € netto pro Monat für Meta Ads bereitstellt und freigibt. Das Werbebudget trägt ausschließlich der Auftraggeber gemäß § 8.
Unterschreitet der Auftraggeber dieses Mindestbudget, erlischt die Lead-Garantie vollständig und ersatzlos – unabhängig davon, wie viele Leads bis zu diesem Zeitpunkt bereits generiert wurden.
(13) Während der Fortführungsphase gemäß Abs. 8 hat der Auftraggeber Anspruch auf einen monatlichen Strategie-Call mit Catapult Content zur Abstimmung und Optimierung der laufenden Maßnahmen.
(14) Der Garantieanspruch gemäß Abs. 8–13 erlischt vollständig und ersatzlos, wenn der Auftraggeber folgende Mitwirkungspflichten nicht erfüllt:
a) wiederholte Verschiebungen von Drehtagen gemäß § 3 Abs. 2 vorliegen (mehr als zweimal innerhalb von 60 Tagen);
b) Materialien oder Zugänge werden trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb von 5 Werktagen bereitgestellt;
c) Freigaben werden trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb von 5 Werktagen erteilt;
d) der Auftraggeber befindet sich mit einer Vergütungsrate in Verzug;
e) Admin-Zugänge zu Plattformen werden nicht vollständig gewährt;
f) der Auftraggeber fehlt an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Check-in Meetings ohne Absage.
Das Erlöschen der Garantie berührt nicht die Vergütungspflicht. Die laufende Vergütung ist in jedem Fall zu entrichten.
(15) Die Garantie gemäß Abs. 8–14 gilt nicht bei Algorithmusänderungen der Plattformbetreiber, Account-Sperrungen durch die Plattform, sofern nicht von Catapult Content verschuldet, höherer Gewalt, Marktschwankungen sowie Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, insbesondere eigenständige Posts, Löschungen oder Änderungen an Accounts.
(16) Als „Abschluss“ gilt, sofern und soweit im Angebot eine Abschlussgarantie vereinbart ist, jede Willenseinigung zwischen dem Auftraggeber und einem von Catapult Content generierten Lead über die Erbringung einer Leistung oder den Erwerb eines Produkts des Auftraggebers – unabhängig von der Form.
Ausreichend ist insbesondere auch eine mündliche oder in sonstiger Weise formlose Auftragszusage; ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Auf das Auftrags- oder Vertragsvolumen kommt es nicht an; jeder Abschluss zählt unabhängig von seiner Höhe als eine Einheit im Sinne dieser Garantie.
(17) Zeigt ein von Catapult Content generierter Lead gegenüber dem Auftraggeber nachweisbares, ernsthaftes Interesse an der Leistung oder dem Produkt des Auftraggebers – insbesondere durch ausdrückliche Zustimmung, eine konkrete Terminvereinbarung oder eine Angebotsanfrage – und kommt es dennoch nicht zu einem Abschluss gemäß Abs. 16, weil der Auftraggeber selbst den Lead ablehnt oder nicht weiterverfolgt, zum Beispiel wegen Entfernung, Kapazität oder sonstiger eigener Erwägungen, gilt dieser Lead für die Zwecke dieser Garantie als Abschluss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ablehnung eines interessierten Leads mit nachvollziehbarem Grund und Datum im Catapult-CRM zu dokumentieren. Unterbleibt diese Dokumentation, gilt der betreffende Lead ebenfalls als Abschluss im Sinne dieses Absatzes.
Die Nachweislast dafür, dass kein ernsthaftes Interesse des Leads bestand oder dass die Ablehnung auf einem sachlich gerechtfertigten Grund beruhte, liegt beim Auftraggeber.
(18) Kommt es während der Vertragslaufzeit, einschließlich einer etwaigen Karenzzeit gemäß Abs. 20, zu einem Abschluss gemäß Abs. 16 mit einer Person, die zuvor nicht Kunde des Auftraggebers war, gilt dieser Abschluss als durch die Kampagne von Catapult Content vermittelt und wird auf den garantierten Zielwert angerechnet – unabhängig davon, auf welchem Weg der Kontakt zustande kam, insbesondere auch bei persönlichem Erscheinen, Telefonanruf oder sonstiger Direktkontaktierung ohne vorherige Eintragung über einen kampagnenbezogenen Kanal.
Der Auftraggeber kann diese Vermutung widerlegen, indem er nachweist, dass der Abschluss nachweislich auf einer von der Kampagne unabhängigen Quelle beruht, zum Beispiel einer bestehenden Empfehlung oder eigenen Bestandsakquise außerhalb der Kampagne. Die Nachweislast hierfür liegt beim Auftraggeber.
(19) Die Anzahl der garantierten Abschlüsse sowie die Erstlaufzeit werden individuell im jeweiligen Angebot festgelegt.
(20) Wird die garantierte Anzahl an Abschlüssen innerhalb der Erstlaufzeit nicht erreicht, setzt Catapult Content die Kampagne für einen weiteren Zeitraum von 6 Monaten fort (Karenzzeit), ohne dass dem Auftraggeber hierfür zusätzliche Servicekosten entstehen. Das Werbebudget für die Karenzzeit stellt der Auftraggeber gemäß Abs. 23 bereit.
(21) Wird auch innerhalb der Karenzzeit die garantierte Anzahl an Abschlüssen gemäß Abs. 19 nicht vollständig erreicht und wurden die Voraussetzungen gemäß Abs. 22 und 23 erfüllt, erhält der Auftraggeber 100 % der gezahlten Agenturkosten zurück.
Maßgeblich ist ausschließlich, ob die garantierte Anzahl an Abschlüssen vollständig erreicht wurde; auf den Grad der Zielerreichung kommt es nicht an. Agenturkosten im Sinne dieser Garantie sind der vereinbarte Festpreis abzüglich der Werbebudget-Pauschale.
Die Auszahlung erfolgt entsprechend der ursprünglich vereinbarten Zahlungsweise; bei Einmalzahlung als Gesamtbetrag binnen 3 Wochen nach Ablauf der Karenzzeit, bei Ratenzahlung in monatlichen Raten über einen Zeitraum von 3 Monaten.
Der Anspruch ist binnen 14 Tagen nach Ablauf der Karenzzeit gegenüber Catapult Content geltend zu machen; nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit § 21 nicht etwas anderes bestimmt.
(22) Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abschlussgarantie ist, dass der Auftraggeber jeden von Catapult Content übermittelten Lead innerhalb von 72 Stunden nach Übermittlung mit mindestens 3 dokumentierten Kontaktversuchen, telefonisch, kontaktiert.
Die Kontaktversuche sind lückenlos zu protokollieren, zum Beispiel durch Anrufprotokoll oder vergleichbaren Nachweis, und Catapult Content auf Anforderung zugänglich zu machen.
Wird ein Lead nicht fristgerecht oder nicht mit der erforderlichen Anzahl an Kontaktversuchen bearbeitet, gilt dieser Lead als durch den Auftraggeber selbst vereitelt und wird bei der Berechnung des Zielwerts zugunsten von Catapult Content als Abschluss angerechnet.
(23) Während der Karenzzeit stellt der Auftraggeber das Werbebudget für die Kampagne selbst bereit. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abschlussgarantie ist, dass das vom Auftraggeber bereitgestellte Werbebudget während der Karenzzeit im monatlichen Durchschnitt mindestens 1.500 € beträgt.
Maßgeblich für die Feststellung des Durchschnitts ist der Export aus dem von Catapult Content verwalteten Werbeanzeigenmanager (Meta Business Suite). Wird dieser Durchschnitt unterschritten, erlischt der Anspruch gemäß Abs. 24 lit. b.
(24) Der Anspruch aus der Abschlussgarantie gemäß Abs. 16–23 erlischt vollständig und ersatzlos, wenn:
a) die Kontaktpflicht gemäß Abs. 22 bei einem oder mehreren Leads nicht eingehalten wird – unabhängig davon, aus welchem Grund;
b) das Mindestwerbebudget gemäß Abs. 23 unterschritten wird – unabhängig davon, aus welchem Grund;
c) der Auftraggeber sich mit einer Vergütungsrate in Verzug befindet.
Die laufende Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Rohmaterial und Nutzungsrechte
(1) Aufbewahrung
Rohmaterial wird für 12 Monate nach Abschluss der Produktion kostenlos gespeichert. Eine Verlängerung ist gegen gesonderte Vergütung möglich. Nach Ablauf der Frist kann das Material ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.
(2) Urheberrecht
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am produzierten Content, an Rohmaterial und an Zwischenprodukten verbleiben grundsätzlich und dauerhaft bei Catapult Content – unabhängig von der Bezahlung und unabhängig davon, ob der Content bereits veröffentlicht wurde. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Abs. 3 und 4.
(3) Nutzungsrechte an organischem Content
An organischem Social-Media-Content, das heißt Content, der nicht im Rahmen einer bezahlten Werbekampagne eingesetzt wird, räumt Catapult Content dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Eine Nutzung des Rohmaterials sowie eine Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Nutzungsrechte an Kampagnen-Content
An Content, der im Rahmen einer bezahlten Werbekampagne eingesetzt wird oder für einen solchen Einsatz produziert wurde – insbesondere an Recruiting- und Lead-Generierungs-Videos sowie sonstigen Werbeanzeigen und Kampagnen-Creatives –, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte vollständig und dauerhaft bei Catapult Content.
Dem Auftraggeber wird an diesem Content kein Nutzungs-, Zugriffs- oder Herausgabeanspruch eingeräumt, auch nicht nach vollständiger Bezahlung, nach Vertragsende oder nach erfolgter Veröffentlichung im Rahmen der Kampagne.
(5) Kündigung vor Vertragsende
Bei vorzeitiger Kündigung gehen Nutzungsrechte am bis dahin erstellten organischen Content gemäß Abs. 3 erst nach Ausgleich aller offenen Forderungen über. Für Kampagnen-Content gemäß Abs. 4 gilt Abs. 4 unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung fort.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderleistungen werden separat berechnet.
(2) Fälligkeit
Bei Laufzeitverträgen ist die monatliche Vergütung jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig. Setup-Leistungen sind vor Beginn der Zusammenarbeit fällig.
(3) SEPA-Lastschrift
Soweit vereinbart, zieht Catapult Content die fälligen Beträge per SEPA-Lastschriftmandat ein. Rücklastschriften berechtigen Catapult Content zur sofortigen Kündigung des Lastschriftmandats und zur Umstellung auf Rechnung.
(4) Skonto bei Vorauszahlung
Soweit im Angebot ein Skonto vereinbart ist: Das Skonto wird nur bei vollständiger Vorauszahlung vor Leistungsbeginn gewährt. Bei vorzeitiger Kündigung besteht kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich bereits erbrachter Leistungsmonate.
Verbleibende, noch nicht erbrachte Monate werden nicht zurückerstattet, sofern die Kündigung nicht auf nachweislichem Verschulden von Catapult Content beruht.
(5) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB an. Bei Verzug von zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
(6) Videoproduktionen
50 % der Produktionsvergütung sind bei Vertragsunterzeichnung fällig, 50 % nach Abnahme. Erfolgt aus Kundengründen innerhalb von 6 Monaten keine Produktion, wird der Restbetrag dennoch fällig. Der Produktionsanspruch verfällt nach 24 Monaten.
(7) Anfahrtskosten
Fahrten zu Dreh- oder Aufnahmeterminen werden mit 0,45 € pro gefahrenem Kilometer, einfache Strecke, in Rechnung gestellt. Parkgebühren und Mautkosten werden zusätzlich zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Abrechnung monatlich mit der Hauptrechnung.
(8) Preisanpassungen
Bei Veränderung der allgemeinen Kostenstruktur ist Catapult Content berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
§ 8 Werbebudget
(1) Grundsatz – Lead-Gen und Reichweite
Bezahlte Werbemaßnahmen, zum Beispiel Meta Ads, TikTok Ads oder Google Ads, sind grundsätzlich nicht in der monatlichen Pauschale enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Werbekostenvorauslagen werden mit einem Verwaltungsaufschlag von 1,5 % auf den eingesetzten Betrag in Rechnung gestellt. Catapult Content kann einen Vorschuss in Höhe des voraussichtlichen monatlichen Werbebudgets verlangen.
(3) Der Auftraggeber trägt das finanzielle Risiko für das eingesetzte Werbebudget. Catapult Content haftet nicht für ausbleibende Werbeergebnisse, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind.
(4) Abweichend von Abs. 1 ist im Recruiting-Angebot eine Werbebudget-Pauschale im vereinbarten Festpreis enthalten. Diese beträgt höchstens 800 € pro Monat der Erstlaufzeit gemäß § 5 Abs. 2 und wird von Catapult Content nach eigenem Ermessen eingesetzt und verteilt.
Eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch findet nicht statt; nicht eingesetzte Anteile werden nicht erstattet, ein die Pauschale übersteigender Einsatz wird nicht nachberechnet. Ein Anspruch auf Vorlage von Belegen oder Nachweisen über den tatsächlichen Werbemitteleinsatz besteht nicht.
Die Werbebudget-Pauschale ist kein Bestandteil der Agenturkosten im Sinne von § 5 Abs. 4 und in jedem Fall – auch im Garantiefall – von einer Rückerstattung ausgeschlossen.
(5) Während einer Karenzzeit (§ 5 Abs. 3) oder Nachbesetzungszeit (§ 5 Abs. 6) stellt der Auftraggeber das Werbebudget für die Kampagne selbst bereit.
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Garantie gemäß § 5 Abs. 2–7 ist, dass das vom Auftraggeber bereitgestellte Werbebudget in diesem Zeitraum im monatlichen Durchschnitt mindestens 1.000 € beträgt.
Maßgeblich für die Feststellung des Durchschnitts ist der Export aus dem von Catapult Content verwalteten Werbeanzeigenmanager (Meta Business Suite). Wird dieser Durchschnitt unterschritten, erlischt der Anspruch gemäß § 5 Abs. 7 lit. a.
(6) Im Rahmen einer vereinbarten Reichweitengarantie gemäß § 5 Abs. 8–10 ist Catapult Content berechtigt, zur Erreichung des Zielwerts nach eigenem Ermessen bezahlte Werbemaßnahmen zu schalten. Das hierfür erforderliche Werbebudget trägt der Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 12. Der Auftraggeber stellt das notwendige Budget auf Anforderung bereit.
§ 9 GEMA und Musiklizenzen
(1) Catapult Content verwendet ausschließlich lizenzfreie Musik aus kommerziell lizenzierten Bibliotheken, zum Beispiel Epidemic Sound, Artlist oder ähnliche Anbieter, die eine kommerzielle Nutzung auf Social-Media-Plattformen abdecken. Dem Auftraggeber entstehen hieraus keine GEMA-Pflichten.
(2) Stellt der Auftraggeber eigene Musik bereit, versichert er, über alle erforderlichen Nutzungs-, Aufführungs- und Synchronisationsrechte zu verfügen, und stellt Catapult Content von sämtlichen Lizenzansprüchen Dritter frei.
(3) Plattformseitige Content-ID-Sperren aufgrund von Musiklizenzkonflikten, die auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Catapult Content.
§ 10 Datenschutz und DSGVO
(1) Soweit Catapult Content personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Catapult Content stellt auf Anfrage einen entsprechenden Vertragsentwurf zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf seinen Plattformen verantwortlich.
(3) Zugangsdaten zu Plattformen und Accounts sind vertraulich zu behandeln. Catapult Content verwendet Zugangsdaten ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke und gibt sie nach Vertragsende unverzüglich zurück oder löscht sie.
(4) Catapult Content verpflichtet eingesetzte Subunternehmer und freie Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes.
(5) Soweit Bewerber oder Leads ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten durch Catapult Content über die jeweilige Kampagne des Auftraggebers hinaus eingewilligt haben, ist Catapult Content berechtigt, diese Daten zum Aufbau und zur Pflege eigener Bewerber- und Lead-Pools zu speichern und zu nutzen, insbesondere um die betroffenen Personen im Rahmen künftiger Kampagnen anderen Kunden als potenzielle Kandidaten oder Interessenten vorzustellen.
Der Auftraggeber stimmt dieser Nutzung zu. Für die Verarbeitung im Rahmen eines solchen Pools handelt Catapult Content als eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, gestützt auf die Einwilligung der betroffenen Person; die Verarbeitung im Rahmen der jeweiligen Kampagne des Auftraggebers gemäß Abs. 1 und 2 bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Plattformhaftung
Catapult Content haftet nicht für Algorithmus- oder Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber, zum Beispiel Meta, TikTok, YouTube oder Google, Account-Einschränkungen oder Account-Sperrungen durch Plattformbetreiber, Reichweiten- oder Performance-Einbußen infolge plattformseitiger Änderungen, technische Ausfälle oder Wartungsarbeiten der Plattformen sowie Änderungen der API-Schnittstellen.
§ 12 Gewährleistung
Catapult Content erbringt Leistungen nach aktuellem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, zum Beispiel Follower-Zahlen, Engagement-Raten, Umsatzsteigerungen oder Einstellungen, besteht nur im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Garantie gemäß § 5. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt Catapult Content keine Gewährleistung.
§ 13 Mängelbeseitigung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Catapult Content hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt.
§ 14 Annahmeverzug und Mitwirkungsverzug
Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 3 nicht nach, setzt Catapult Content eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf kann Catapult Content die ausstehenden Leistungen als erbracht abrechnen, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die laufende Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt in jedem Fall bestehen.
§ 15 Zurückbehaltungsrecht
Catapult Content ist berechtigt, produzierte Inhalte, Rohmaterial und sonstige Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen zurückzuhalten. Ausgenommen sind Unterlagen, die der Auftraggeber zwingend für behördliche oder steuerliche Zwecke benötigt.
§ 16 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn.
(2) Automatische Verlängerung
Wird der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragslaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch und zu unveränderten Konditionen um die Dauer der zuvor vereinbarten Laufzeit.
Dies gilt für jede weitere Verlängerung in gleicher Weise, unabhängig davon, wie oft sich der Vertrag bereits automatisch verlängert hat.
(3) Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt für Catapult Content insbesondere: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wiederholter Verstoß gegen Mitwirkungspflichten oder Insolvenzantrag des Auftraggebers.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform und muss die betroffene Vertragslaufzeit sowie den Kündigungsgrund (bei außerordentlicher Kündigung) eindeutig benennen.
§ 17 Abwerbeverbot
Das Abwerben von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Catapult Content ist während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende untersagt.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € netto fällig. Ein der Höhe nach weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.
§ 18 Urheberrechte und Nutzungsbeschränkungen
Sämtliche von Catapult Content erstellten Konzepte, Strategien, Skripte, Designs und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung für Dritte oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. Sicherungskopien sind ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers zulässig.
§ 19 Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 24 Monate darüber hinaus. Ausnahmen gelten bei gesetzlicher Offenlegungspflicht oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei.
§ 20 Referenznennung
Catapult Content ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich und mit Logo als Referenzkunden zu nennen sowie produzierte Inhalte zu Demonstrationszwecken zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen; bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht rückwirkend entfernt werden.
§ 21 Haftungsbeschränkung
(1) Catapult Content haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Catapult Content nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sogenannte Kardinalpflicht, und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Höhe der im laufenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt Catapult Content keine Haftung; im Übrigen gelten Abs. 1–3 entsprechend.
§ 22 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neumarkt in der Oberpfalz, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
Stand: 13.09.2026

